Das Differenzierungsverbot

Das Differenzierungsverbot ist in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, […] benachteiligt oder bevorzugt werden.

Verboten sind nur solche Differenzierungen, die eine Bevorzugung oder eine Benachteiligung darstellen.

Die Bevorzugung oder Benachteiligung muß ausschließlich aufgrund des Geschlechts erfolgt sein, und nicht aufgrund damit verbundener Sachverhalte.

Die Bestätigung einer ohnehin vorhandenen naturgegebenen Bevorzugung ist keine Bevorzugung in diesem Sinne.

Beispiele:

Die Festschreibung des Mannes als Familienoberhaupt ist keine unzulässige Bevorzugung. Der Mann ist auch ohne gesetzliche Regelung das Oberhaupt der Familie. Es wird nur ein ohnehin bestehender Natursachverhalt bestätigt, und keine künstliche Bevorzugung durch den Staat vorgenommen.

Verfassungswidrig hingegen wäre, die Frau als Familienoberhaupt zu bestimmen. Hier würde eine naturwidrige Bevorzugung der Frau vorgenommen.

Das Mutterschaftsgeld für die Frau ist nicht verfassungswidrig. Es knüpft nicht unmittelbar an die Eigenschaft, Frau zu sein, an, sondern an den Tatbestand der Schwangerschaft.
Wenn ein Mann schwanger werden sollte, kann er ebenfalls Mutterschaftsgeld beanspruchen.

Die Frauenquote ist verfassungswidrig. Hier wird eine Bevorzugung aufgrund der Eigenschaft, Frau zu sein, vorgenommen.

Getrennte Bildung und Erziehung für Jungen und Mädchen gemäß den geschlechtsspezifischen Eigenheiten verstößt nicht gegen Artikel 3. Hier wird keine Bevorzugung oder Benachteiligung vorgenommen, sondern eine optimale Entscheidung für beide Geschlechter getroffen.

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Kommentare

  • carcassonne  Am Sonntag, 4. Mai 2014 um 19:39:21

    Angenommen, der Vater, also laut den oben genannten Beispielen das Familienoberhaupt, verstirbt, die Mutter sorgt von nun an allein für die Familie. Würde sie dann unter ihrem Sohn stehen, weil sie eine Frau ist und von der Natur aus kein Familienoberhaupt sein kann, obwohl sie das Essen nach Hause bringt? Oder müsste der, meinetwegen 14 jährige Sohn nun die Rolle des Vaters annehmen, die Schule abbrechen und Geld verdienen, höchstwahrscheinlich erbetteln? Wenn ich falsch liege, berichtigt mich bitte, doch in dieser Formulierung sehe ich nunmal keine Ausnahmen, somit muss ich annehmen, dass die Forderung nach einer immensen Erschwerung der ohnehin traurigen Verhältnisse einer Witwe und ihrer verbliebenen Familie laut wird. Möglicherweise hat mich auch die Logik dieses Blogs dermaßen durcheinander gebracht dass ich nicht mehr sinnvoll denken kann.

  • Tim  Am Mittwoch, 30. April 2014 um 23:57:08

    Könnte mir bitte mal jemand folgende Frage beantworten:

    Warum sollte es „verfassungswidrig“ sein, eine Frau zum Oberhaupt der Familie zu bestimmen? Das ist absolut lächerlich…

  • Lilie_ForTheWin  Am Montag, 28. April 2014 um 21:45:35

    Wieso ist es verfassungswiedrig eine frau zum familienoberhaupt zu bestimmen? Also warum sollte es „naturwiedrig“ sein, eine frau als familienoberhaupt zu bestimmen?
    Das ist absurd!!!

  • hanspeter  Am Montag, 28. April 2014 um 17:18:46

    Welche besseren Fähigkeiten sollte ein Mann denn haben um die Familie leiten zu dürfen? Es gibt Frauen die besser mit Autos hantieren können und Männer
    die gerne shoppen. Oder andersherum.