Gewerbsmäßige Unzucht

Die gewerbsmäßige Unzucht ist extrem sittenwidrig. Sie ist aber nicht grundsätzlich strafwürdig, denn sie kann dazu beitragen, Notzuchtverbrechen zu vermeiden.

Sie darf aber nicht offen gefördert werden. Dementsprechend bestrafte man schon damals nicht die Unzuchttreibenden selbst, sondern die Förderer.

§ 181a.
(1) Eine männliche Person, welche von einer Frauensperson, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, unter Ausbeutung ihres unsittlichen Erwerbes ganz oder theilweise den Lebensunterhalt bezieht, oder welche einer solchen Frauensperson gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist (Zuhälter), wird mit Gefängniß nicht unter einem Monate bestraft.

(2) Ist der Zuhälter der Ehemann der Frauensperson, oder hat der Zuhälter die Frauensperson unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen zur Ausübung des unzüchtigen Gewerbes angehalten, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter einem Jahre ein.

(3) Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht sowie auf Überweisung an die Landespolizeibehörde mit den im § 362 Abs. 3 und 4 vorgesehenen Folgen erkannt werden.

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Kommentare

  • Wehner  Am Freitag, 7. November 2014 um 23:54:31

    Ich kann ihnen von der „gewerblichen Unzucht“ folgendes sagen.
    Die weiber wollen immer nur:
    1) Geld
    2) Sex
    Das ist nicht zu glauben die sind unersättlich. Solange Sie noch einen geldschein haben kommen sie da nicht weg . keine chance.
    aber eigentlich unglaublich daß man soetwas erleben darf
    Da können sie mir geben was sie wollen, das ist alles nichts gegen diese Frauen.
    aber -kann denn Liebe sünde sein ?? das kann doch keine Verfehlung sein denn alles rein hetero, nix homo.

  • Wehner  Am Mittwoch, 5. November 2014 um 02:17:49

    Daß ein Mann keine Partnerin zum heiraten findet, das besagt rein garnichts.
    es können auch die unterschiedlichsten gründe dafür vorliegen.
    also wenn jetzt jemand keine findet die ihn heiratet dann soll er auf Sex verzichten ?
    Das kann nicht dein ernst sein .
    Wieso soll das so sein müssen ?
    wenn zwei Leute Hetero Sex haben, dann geht das erstensmal dritte überhaupt garnichts an. Ich wüßte auch nicht, warum man sich dafür interessieren sollte.
    da hat niemand, kein Staat und kein garnix, was reinzureden.
    Und die SDL wollen doch daß wir zu ihnen kommen, genau das wollen die, denn es ist ihr Einkommen. sehr einfach.

  • Wehner  Am Mittwoch, 5. November 2014 um 02:05:38

    Sexdienstleisterinen sind weniger „Nutten“ als jeder angestellte eine nutte ist, denn SDL brauchen nicht vor dem Kapital zu kuschen und sich von diesem terrorisieren zu lassen- so muß man das wohl nennen.
    wir terrorisieren die frauen nicht, wir sind da erheblich angenehmer.
    Das ist ein super vorteil von diesem beruf und man kann deshalb auch nachvollziehen, warum der Beruf beliebt ist.
    Welche „Sittenwidrigkeit“ soll sich aus Nichtverheiratetsein denn ergeben.
    Von was redest du ??
    wir reden hier doch nicht über Privatsachen.
    Konkreter GG-artikel diesbezüglich gibts glaub ich nicht. Das spielt aber auch keine rolle, denn Gesetze der Politik, die verfassungskonform sind, sind Recht.
    Und dieses gesetz wurde von der Politik dann 1973 gemacht.
    warum soll das nicht stimmen was da in wikipedia steht, natürlich stimmt das.

  • Firebird  Am Mittwoch, 5. November 2014 um 01:42:50

    # Roland Wolf On Dienstag, 4. November 2014 at 12:00:41

    Wo steht denn, daß es nicht mehr sittenwidrig ist?
    Da ist nur ein Zahlungsanspruch geregelt. Es ist ein Spezialgesetz, das in diesem Fall ausnahmsweise einen Zahlungsanspruch zubilligt, den es normalerweise bei sittenwidrigen Verträgen nicht gibt. Aber das ändert nichts daran, daß die Sache nach wie vor sittenwidrig bleibt.

    # Wehner On Dienstag, 4. November 2014 at 12:10:25

    Ich hatte nach dem konkreten Grundgesetzartikel gefragt. Daß in Wikipedia öfters Blödsinn steht, sollte doch eigentlich bekannt sein?

    Die Sittenwidrigkeit ergibt sich daraus, daß Kunde und Nutte nicht verheiratet sind. Im Vergleich zur gleichgeschlechtlichen Unzucht ist es aber nur eine sehr geringfügige Sittenwidrigkeit, die nicht bestraft werden muß.
    Sittenwidrigkeit und Rechtswidrigkeit sind zwei verschiedene Dinge.

  • Wehner  Am Dienstag, 4. November 2014 um 18:46:13

    wenn die deutsche Oberemanze glaubte, den Sex immer mehr rationieren und verteuern zu können, dann hat sie mit ihrer kurzfrist-Strategire des Hemdes, das näher ist als der rock, Schiffbruch erlitten, und das ist sehr gut so.
    E wird hier kein Heterosex rationiert , es wird hier niemand vom Sex ausgeschlossen- allenfalls der, der kein geld hat –
    das sollen sich die Emanzen hinter die Ohren schreiben.
    es wird alles so bleiben, wie es ist.
    das heißt: Der niedrige versuch der Emanzen, den staat für irgendwelche in ihrem gusto geänderten gesetze einzuspannen, das wird scheitern.
    Den Schaden haben jetzt die Hetero Männer und frauen in deutschland, denn das empfindliche Verhältnis von Männern und frauen wurde mutwillig und für kurzfristigen Gewinn ruiniert.
    Das desaster ist perfekt, aber Verantwortung wird die Oberemanze dafür sicherlich nicht übernehmen wollen.

  • Wehner  Am Dienstag, 4. November 2014 um 12:10:25

    Nun, man braucht nicht so zu tun, als gebe es das Recht auf sexuelle selbstbestimmung nicht.
    es ergibt sich aus den im GG definierten grundrechten, auch ist es gesetzlich verankert.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Selbstbestimmung

    seit 1973 , steht hier.
    wenn du das recht auf sexuelle Selbstbestimmung als nicht existent hinstellen willst……..kannst du machen aber wozu ?
    Das ist geschriebenes recht in Deutschland.

    „Prostitution“ ist ein Propagandawort zum Zwecke der Diskriminierung der Frauen. Man will damit vorgaukeln, es handle sich um etwas illegales, was nicht der fall ist. Vielmehr hat der Staat selbst die bestehende Form der Laufhäuser etc so gewollt, um absahnen zu können.
    Heute tut der staat so verlogen und hinterlistig, als hätten angebliche „Profiteure“ dies so gewollt.
    Dabei war er es selber.
    Es ist garnichts „sittenwidrig“.
    was soll auch an Hetero Sex sittenwidrig sein ?!
    Das wäre ja geradezu das reinste Irrenhaus.
    selbstverständlich gehe ich zu den frauen. da ist nicht das geringste „illegal“, da ist nichts „sittenwidrig“ noch sonstwas, sondern es ist dies die normalste sache die es gibt. immer noch.

  • Roland Wolf  Am Dienstag, 4. November 2014 um 12:00:41

    @ Firebird

    Seit es ein Gesetz so regelt-

    § 1: „Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.“

    § 2: „Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.“

    § 3: „Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechtes nicht entgegen.“

    Eine rechtswirksame Forderung kann bei sittenwidrigen Verträgen nicht eintreten

  • Firebird  Am Montag, 3. November 2014 um 02:35:04

    # Roland Wolf On Sonntag, 2. November 2014 at 19:45:42

    Seit 2001 ist Prostitution, solange sie nicht auf Ausbeutung beruht nicht mehr sittenwidrig

    Wie kommst Du denn auf diesen Blödsinn?

    # Wehner On Sonntag, 2. November 2014 at 21:01:58

    Lesen sie das grundgesetz, was da drinsteht über “sexuelle Selbstbestimmung”.

    Ja, was steht denn da drin über „sexuelle Selbstbestimmung“?
    In welchem Artikel soll ich nachschlagen?

  • Wehner  Am Sonntag, 2. November 2014 um 21:11:47

    Zitat Autor:
    Sie darf aber nicht offen gefördert werden. Dementsprechend bestrafte man schon damals nicht die Unzuchttreibenden selbst, sondern die Förderer.

    Wofür wollen Sie angebliche „Förderer“ bestrafen ?
    Wiollen sie den Laufhausbesitzer dafür bestrafen, daß er wie ein normaler Hotelier zimmer an SDL vermietet ?
    Das ist unsinn denn er hat mit den Frauen nichts zu tun, garnichts.
    er will nur seine Zimmermiete bezahlt haben.
    Wir haben mit den frauen zu tun , nicht der Laufhausbesitzer.
    „Förderung der „Prostitution“ ist ein gummiparagraph.
    außerdem wird auch garnichts „gefördert“ !
    Von wem denn , bitte ?

  • Wehner  Am Sonntag, 2. November 2014 um 21:01:58

    Zitat:
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die geschändete Person (Nutte) dem sündigen Treiben zustimmt.

    Hören sie…….es ist keine „Nutte“ , wie sie meinen, sondern es ist eine FRAU.
    Ja? oder soll ich sie mal als „Nutte“ bezeichnen ?
    sie besitzen eine verrohte Sprache. aber sie sind hier nicht der, der bestimmt.
    Da denken sie mal dran.
    es ist sehr wohl entscheidend, wobei die frau zustimmt, denn genau das ist ihre Selbstbestimmung und da haben Sie mal überhaupt garnichts hereinzuplappern.
    Lesen sie das grundgesetz, was da drinsteht über „sexuelle Selbstbestimmung“.
    wenn sie hier was andres propagieren ist das grundgesetzwidrig.

  • Wehner  Am Sonntag, 2. November 2014 um 20:53:50

    Es gibt keine „Zuhälter“ im klassischen Sinne der 50er 60er Jahre mehr. Das gibts überhaupt nicht mehr. Die frauen wollen den Beruf alle selbst und haben oftmals gar keinen Partner.
    es geht überhaupt nicht an, einen Partner einer SDL einfach mir nichts dir nichts als „Zuhälter“ zu bezeichnen.
    wenn die frauen den Partner irgendwie „ernähren“ , dann ist das ihre sache und ihr gutes Recht. eine SDL braucht genausowenig wie jeder andre Rechenschaft ablegen, was sie mit ihrem Verdienst macht.
    Zur angeblich „gewerbsmäßigen unzucht“:
    Es ist Hetero Sex und nichts andres.
    Das bestehende rotlichtgewerbe ist vom Staat auch so gewollt, nicht von mir.
    Der Staat will das so, um abkassieren zu können und um den frauen sichere bedingungen zu geben, was ja zu begrüßen ist.

  • ANGELUS ULTOR  Am Sonntag, 2. November 2014 um 20:49:43

    @ Christenfeindlicher Menschenschändungsbefürworter „Roland Wolf“:

    Wie kaltherzig und neoheidnisch nüchtern Sie die Sittenlosigkeit, Unzucht
    und homosexuelle Perversion (andere Postings) im Lande gutheißen,
    ist ja entlarvend!

    Prostitution ist immer auch eine menschenverachtende Ausbeutung.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die geschändete Person (Nutte) dem sündigen Treiben zustimmt. Bei den homosexuellen Triebentarteten sehen wir ja auch deren Zustimmung, sich selbst schänden zu wollen und zu lassen. Deshalb wird eine unzüchtige Sünde aber nicht geringer oder kleiner, sondern eher schuldhafter und größer!

  • ANGELUS ULTOR  Am Sonntag, 2. November 2014 um 19:50:22

    Jeder hetero- oder homosexuellen Person, die sich prostituiert oder widernatürliche Unzucht, z. B. pädophile Homosexpraktiken, treibt, sollte man die bürgerlichen Ehrenrechte entziehen und sie in ein öffentliches Melderegister eintragen, damit die Gesellschaft gewarnt wird und unschuldige Kinder vor deren Machenschaften geschützt werden.

  • Roland Wolf  Am Sonntag, 2. November 2014 um 19:45:42

    Seit 2001 ist Prostitution, solange sie nicht auf Ausbeutung beruht nicht mehr sittenwidrig, auch wenn dieser Artikel etwas anderes feststellt. Laut Berliner Verwaltungsgericht war dies sogar vor der Änderung des Prostitutionsgesetzes der Fall.

  • Max Muster  Am Sonntag, 2. November 2014 um 19:33:10

    +++++++Sie darf aber nicht offen gefördert werden.+++++++

    Und wo ist das so? Duldung hat nichts mit Förderung zu tun. Nutten werden bei und geduldet, aber doch wohl nicht gefördert. Wo denn?

  • Ding Dong  Am Dienstag, 13. Mai 2014 um 08:25:55

    Dann sorgt aber auch dafür, dass diejenigen, die solche Frauen aufsuchen, sich von unseren Kindern fernhalten, wenn es so etwas nicht mehr gibt.

  • nofugito  Am Mittwoch, 30. April 2014 um 04:20:50

    Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Eine Wegnahme ist der Bruch fremden bei Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams.
    Darf ich fragen, wie du eine Notzucht darunter subsumieren willst?

  • Flavius  Am Sonntag, 17. November 2013 um 23:03:05

    Die gewerbsmäßige Unzucht ist eine schwere Sünde. Sie reduziert den Zeugungsakt auf eine Handelsware.
    Die Notzucht an einer solchen Person sollte daher als einfachen Diebstahl geahndet werden.